Das GEZeter geht doch weiter.

logo-neu-21-1.gifAlso ich guck mal ob ich den Artikel auf heise online richtig verstanden habe. Der SWR, der den Schlamassel von der GEZ an sich gezogen hat, hat sich so gefreut über das nette Gebührengeschenk vom BVG, dass er, auf den Gerichtsgeschmack gekommen, nun vor Gericht zieht um klären zu lassen, dass eine bestimmte Aussage auf akademie.de eine “falsche Tatsachenbehauptung” sei, gegen die man eine Abmahnung anstrengen könne. Dagegen erhebt der akademie.de Anwalt nun eine “negative Feststellungsklage” in der bewiesen werden soll, dass der Sender gar keinen Anspruch auf Unterlassung hat. Oder so.

Eigentlich schade, dass der Experte in Sachen Abmahnung grad keine Zeit hat.

Ach lest halt selbst: heise online news – Negative Feststellungsklage gegen Abmahnung für Rechtsmeinung zu Rundfunkgebühren