Willkühr?

Gestern auf der Autobahn A3 in Richtung Süden, nicht weit vor Würzburg. Gerade den nächsten Rasthof als Pausenstation erkoren, schiebt sich ein Wagen der Autobahnpolizei vor uns der freundlich, schriftlich darum bittet ihm zu folgen. Kein Thema, wie gesagt Pause war eh vorgesehen. Die freundlichen Herren in Grün halten auch nicht lange hinterm Berg mit ihrem Anliegen: “Ihr Fahrzeug ist zur Fahndung ausgeschrieben da seit August kein Versicherungsschutz mehr bestehe. Wir müssen ihr Fahrzeug entspempeln und sie dürfen nicht weiter fahren.” (nicht wörtlich)

Schön sowas, 300 Kilometer von zu Hause

Der Fahrer und Halter des Wagens ist sich absolut keiner Schuld bewusst, eine Benachrichtigung oder Mahnung der Versicherung hat er nicht erhalten. Als Lösung schlägt die Staatsmacht vor man solle sich mit der Versicherung in Verbindung setzten und diese müsse dann die Zulassungsstelle (die die Fahndung veranlasst hat) bitten eine Bestätigung der vorhandenen Versicherung oder etwas vergleichbares an die Polizeidiensstelle zu faxen. Ah, ein Lichtblick!

Gesagt getan, Anruf beim Versicherungsvertreter der ist überrascht, schüttelt am anderen Ende der Verbindung den Kopf und macht sich auf den Weg in die Zulassungsstelle. Staatsmacht und Fahrzeughalter machen sich auf den Weg zur Dienststelle, Auto sammt Beifahrer (und Berichterstatter) bleiben zurück am Rasthof.

Nur knappe 40 Minuten später hält ein Streifenwagen neben dem suspekten Fahrzeug und erstattet den Fahrzeughalter zurück. Dem folgenden Bericht entnehme ich, dass alles in Ordnung ist, das Fax war schon da als man in der Diensstelle ankam. Hier beschleicht einen der Verdacht, dass auch ein Anruf bei der Wache gereicht hätte, aber der tiefere Sinn der Fahrt erschließt sich dann aus den folgenden zwei Punkten, zumindest hypotetisch:
a) auf der Wache war Schichtwechsel, klar dass die beiden Polizisten den nicht auf dem Rastplatz auf einen Anruf wartend verbringen wollten
b) obwohl schon bei der Ankunft auf der Dienststelle klar war, dass es sich um einen wo auch immer gelagerten Fehler handeln müsse (das Fax war ja schon da) wurde der Halter mit der Begründung das das Fahren ohne Versicherungsschutz (was ja nachweislich nie statt gefunden hatte) ein Straftatbestand wäre, erkennungsdienstlich behandelt sprich: Fotos und Fingerabdrücke.

Hier kommen wir dann zum Sinn der Überschrift. Der Fahrer hat sich nichts zu Schulden kommen lassen, der Vorwurf war offensichtlich unbegründet und bereits widerlegt. Eine erkennungsdienstliche Erfassung, quasi eine Analoge Vorratsdatenspeicherung, war also nach meinem Verständnis durch nichts zu begründen und widerspricht bestimmt irgendeinem Recht.

Einer der Polizisten hat dann auch (unter vorgehaltener Hand) darum gebeten juristisch dagegen vor zu gehen, da die ganze Diensstelle unter dem nicht legalen Übereifer des Leiters leiden würde.

Lustig, oder?

Ach ja, einen zählbaren Erfolg hatte die Staatsmacht dann doch, da mein Begleiter seine Wagenpapiere auf dem heimischen Küchentisch vergessen hatte zog sie noch 30 Euro ein.