Herr im Forum

Der heise Verlag (ct’ Computermagazin u.Ä.) hat ein Verfahren angestrengt und gewonnen gegen einen renitenten Forumsquälgeist, der sich trotz Rausschmiss wiederholt auch unter falschem Namen angemeldet und gestört hat.

Nach einem Urteil des Landgerichts München vom vom 25. Oktober 2006 (Az. 30 O 11973/05) steht dem Betreiber eines Forums ein virtuelles Hausrecht zu, auf dessen Basis er Nutzer von der weiteren Teilnahme ausschließen kann. …
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Schade, dass das noch kein internationales Recht ist.