Nachdem Jugendschutz.net Yahoo/flickrs Filter als weit über das gesetzlich Notwendige hinausgehend beschrieben hat:
(…)weil ein Dienst wie Flickr rechtlich als Host-Provider zu behandeln sei, der nur auf Hinweis zur Entfernung von illegalen Inhalten verpflichtet ist.(…) heise online
rudern sie nun zurück, aber eben nicht so ganz: