Geht doch!

Nachdem das Landgericht Hamburg durch seine alleinstehende, im Web heftig umstrittene Haltung zum Thema Forenhaftung zu so etwas wie dem Mekka der “Sich verunglimpft fühlenden” und “Recht haben wollenden” Klageführer und somit auch so schnell nicht unterbeschäftigt wird, …

(…) Was allerdings durchaus ein Problem in diesem Zusammenhang darstellen kann ist der “Gerichtstourismus”: aufgrund des praktisch “fliegenden Gerichtsstandes” von entsprechend gelagerten Internet-Streitfällen erfreut sich das Hamburger Landgericht einer gewissen Beliebtheit bei Rechteinhabern. (…)
(kriegs-recht.de –Der Sonderweg des Landgerichts Hamburg)

… ist das Oberlandesgerichts Koblenz dabei den Gegenpol zu schaffen nachdem es in einen Verfahren in dem es um die Äußerung negativer Kritik an einem Unternehmen ging im Sinne des Forumbetreibers geurteilt hat.

In seinem Urteil äußerte das OLG, dass freie Meinungsäußerung in Foren auch dann noch erlaubt, wenn sie polemisch und überspitzt geäußert wird. Dabei sei wichtig, dass Unternehmen bzw. die Personen nicht grundlos angegriffen werden dürften, es müsse ein konkreter Sachverhalt vorliegen. (…)
(digital:next – freie Meinungsaesserung in Internetforen)

Es besteht also Hoffnung… obwohl… so schlimm war es eigentlich noch gar nicht. Das Lawblog Vertretbar Weblawg stellt einmal sehr schön dar, wie alleine das LG Hamburg mit seiner Rechtsprechung steht, aber irgendwie zieht es immer die Blog Medienwirksamen Fälle nach Hamburg wo sie dann prompt gegen das Web und für das Kapital entschieden werden, was dann wieder zu einige, sicher berechtigtem Wirbel führt.

Im übrigen ist Koblenz für mich eh viel näher 🙂

(via Rivva)