Yipiyeah, Rechtsstaat!

Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Vorratsdatenspeicherung wird eingeschränkt

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Gesetz zur Massenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten per Eilentscheidung (PDF) teilweise gestoppt. Das Gericht bestätigte zwar die Rechtmäßigkeit der Speicherpflicht für Kommunikationsunternehmen, setzte aber hohe Hürden für die Verwendung der Daten durch Ermittlungsbehörden.
tagesschau.de

Zu meiner Schande muss ich sagen, dass ich nicht zu den 30.000 Klagenden gehört habe, was mich aber nicht davon abhält mich über diesen Teilerfolg zu freuen. Wenn ich das richtig verstanden habe dürfte zunächst zum Beispiel die Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaften durch Raubkopiererjäger ein Ende haben da es sich hierbei im Zweifelsfalle ja wohl kaum um eine “schwere Straftat” im Sinne dieser Verfügung handeln dürfte.

Die Verfügung gilt erst mal sechs Monate, dann soll Herr Schäuble dem Gericht seine Erfahrungen mit den gesammelten Daten darlegen.

Um nochmal darauf zurück zu kommen, es geht mir nicht darum Raubkopien zu fördern, aber die Methoden der sog. Rechteinhaber und ihrer Abmahnkumpels sind in meinen unschuldigen Augen ein Missbrauch des Rechtsapparats. Ob man jetzt Mörder, Vergewaltiger oder Terroristen ausgerechnet mit Hilfe von Telefon- und Internetverbindungsdaten ergreifen kann erscheint mir allerdings auch noch nicht ganz schlüssig bewiesen.

Dann wäre da noch die Frage ob es mir prinzipiell gefällt, dass die Bundesregierung fleissig Gesetze ausschwitzt die dann reihenweise vom BVG gekippt oder zumindest eingeschränkt werden. Können die Herrschaften nicht einfach mal nachdenken bevor sie sich ein Denkmal zu schreiben versuchen? Oder (verwegen!) jemanden fragen der sich damit auskennt?