Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten

Petition
Eine Petition (lat. petitio „Angriff“, „Ersuchen“) bezeichnet eine Eingabe (Bitte oder Beschwerde) an eine zuständige Behörde oder an eine Volksvertretung. Es handelt sich meist um Bitten von Bürgern an Parlamente, Gesetze zu ändern bzw. zu beschließen. Petent wird derjenige genannt, der solch eine Petition einbringt. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein allgemein anerkannter Bestandteil demokratischer Grundrechte. Petitionen an Parlamente werden an den jeweiligen Petitionsausschuss weitergeleitet, der sie prüft und beantwortet.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie: Petition

Wieder was gelernt. Im Bundestag 2.0 1.5 gibt es die Möglichkeit solche Petitionen elektronisch zu verfassen und, in diesem Falle das wichtigere, online zu unterzeichnen. So auch die im Titel erwähnte “Petition Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“:

Text der Petition
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die “Sperrlisten” weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Begründung
Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

Bis gerade eben waren es 33583 Unterzeichner. Der Fairness halber sei noch erwähnt, dass man sich vor dem Unterzeichnen recht detailliert auf der Bundestagsseite anmelden muß aber hey, wir leben in einem Rechtsstaat, da wird doch der Bundestag kein Schindluder mit meinen Daten treiben, oder?
Bis zum 16.6.2009 kann man sich noch eintragen, ich schätze mal so ins Blaue…. 54.253.

Dann gälte:

Wird eine Petition innerhalb von 3 Wochen nach Eingang (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht.

Eine Definition von “im Regelfall” hab ich jetzt nicht gefunden.

1 Gedanke zu „Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“

  1. Jetzt, 22:45 Uhr , sind es 39128 Unterzeichner, ich glaube und hoffe, dass ich mit meiner Schätzung zu tief lag. Wenn ich mir allerdings die heutige erste Lesung im Bundestag ins Gedächtnis rufe fällt es mir schwer zu glauben, dass eine Petition IRGENDWAS bewegen könnte.

Kommentare sind geschlossen.